Übrigens, ein Kirchenaustritt ist eigentlich nur ein „steuerrechtlich relevanter Verwaltungsakt“. Getaufte erklären vor staatlichen Stellen, dass Sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen und keine Kirchensteuer mehr zahlen möchten.
Mitglied der Kirche wird man nach evangelischem Verständnis allerdings durch die Taufe. Ist man schon als Kleinkind getauft worden, erfolgt die Bestätigung durch die Konfirmation.
Wer einmal getauft ist, gehört also unwiderruflich zur weltweiten Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Das heißt, es gibt eigentlich gar keine „Kündigungsmöglichkeit“, keinen „Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen“. Das ist auch der Grund, warum bei einem Wiedereintritt keine erneute zweite Taufe stattfindet.