Kirchensteuer als Beitrag der Mitglieder
Die Kirchensteuer ist der Beitrag der Mitglieder, aus denen die evangelischen Landeskirchen überwiegend ihre Arbeit finanzieren. Sie wird - gegen Erstattung der entstehenden Verwaltungskosten - von den staatlichen Finanzbehörden verwaltet und eingezogen. 2016 wurden 5,5 Milliarden Euro an Kirchenlohn- und -Einkommensteuer eingenommen.