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Die neuen Vorsorge-Formulare umfassen vier Bereiche: die Vorsorgevollmachten, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung, die Äußerung von Behandlungswünschen. Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. seinen aktuellen Willen zu äußern. Bestellungen: www.ekd.de/cpv Mehr erfahren . . .